Die Lotte-Hofmann-Gedächtnisstiftung für Textilkunst schreibt
bundesweit den Lotte- Hofmann-Gedächtnispreis für Textilkunst
aus, der 2021 erneut verliehen wird.
Der Lotte-Hofmann-Gedächtnispreis für Textilkunst wird seit
1984 vergeben. Er hat das Ziel, die Textilkunst in
Deutschland zu fördern und das Werk herausragender
Textil-Künstler*innen zu würdigen. Der Preis des Jahres 2021
ist mit einem Preisgeld von 3.000 Euro dotiert, das von der
Handwerkskammer Hannover zur Verfügung gestellt wird.
Der*die Preisträger*in erhält außerdem eine Urkunde. Die
Auszeichnung ist mit einer Ausstellung in der Handwerksform
Hannover verbunden, in der neben den Arbeiten des*r
Preisträgers*in weitere ausgewählte Arbeiten der
Wettbewerbsteilnehmer*innen gezeigt werden. Die Ausstellung
wird vom 18.09.2021 bis 16.10.2021 geöffnet sein. Der Preis
wird am 17.09.2021 im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung in
der Handwerksform Hannover verliehen. Zur Ausstellung
erscheint eine Online-Publikation.
Über die Preisvergabe und die Auswahl der Arbeiten für die
Ausstellung in der Handwerksform Hannover entscheidet eine
Jury, der Prof. Bettina Göttke-Krogmann, Burg Giebichenstein
Kunsthochschule Halle, die letzte Preisträgerin Ulrike
Isensee, die beiden Mitglieder des Beirates der Lotte
Hofmann Gedächtnisstiftung für Textilkunst, die
freiberufliche Kunsthistorikerin, Spezialgebiet textile
Kunstgeschichte Babette Küster und der Kurator Peter Schmitt
sowie Dr. Sabine Wilp, Leiterin der Handwerksform Hannover
und Präsidentin des Bundesverbandes Kunsthandwerk angehören.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb steht Künstler*innen aus allen
Bereichen des textilen Schaffens mit einer Ausnahme offen.
Bewerber*innen, die ausschließlich Bekleidung und
persönliche Accessoires entwerfen und fertigen, sind nicht
zugelassen. Die Auszeichnung wird für das gesamte Werk,
nicht für eine einzelne Arbeit verliehen. Die
Wettbewerbsteilnehmer*innen müssen in Deutschland leben und
arbeiten. Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Künstler*innen,
die professionell in eigenem Atelier tätig sind. Entwurf und
Ausführung der Arbeiten müssen in einer Hand liegen, eine
eventuelle Mitarbeit Dritter oder eine Entwurfstätigkeit für
industrielle Fertigung dürfen nur von untergeordneter
Bedeutung sein. Die Jury behält sich vor, Künstler*innen zur
Wettbewerbsteilnahme einzuladen. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Bewerber*innen senden bitte die Anmeldung digital mit dem
ausgefüllten Anmeldeformular, einer Vita, Angaben zur
Arbeitsweise, Technik und verwendeten Materialien, Bilder
der Arbeiten (bitte Jpeg- oder Tiff-Format, Fotos mit
mindestens 300dpi Auflösung bei einer Größe von mindestens
10 x 13 cm) sowie etwaige Kataloge und Broschüren an den
Bundesverband Kunsthandwerk. Übertragungen der Daten mit
WeTransfer sind nach Ankündigung per E-Mail ebenfalls
möglich.
Bewerbungen
können ab
sofort eingesandt werden, Bewerbungsschluss ist am 31.
März 2021 (Datum des Poststempels). Die Bewerbung ist
kostenlos. Eine Rücksendung der Unterlagen ist nur dann
möglich, wenn den eingesandten Bewerbungsunterlagen ein
frankierter und beschrifteter Rückumschlag beiliegt.
Die Teilnahmebedingungen und der Datenschutzhinweis sind
Bestandteil der Ausschreibung. Mit der Anmeldung zum
Wettbewerb erkennen die Bewerber*innen diese Bedingungen an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christina Beyer,
Bundesverband Kunsthandwerk,
christina.beyer@bundesverband-kunsthandwerk.de,
Telefon 069-740231.
Einzelheiten zur Ausstellung werden zwischen der
Handwerksform Hannover, dem*der Preisträger*in und den
weiteren Ausstellungsteilnehmer*innen direkt vereinbart.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
Bundesverband Kunsthandwerk – Berufsverband Handwerk Kunst
Design e.V.
Windmühlstraße 3, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland
info@bundesverband-kunsthandwerk.de
Datenschutzhinweis und Rechte am Bildmaterial
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten elektronisch
verarbeitet und in eine Datenbank aufgenommen werden. Ich
bin auch damit einverstanden, dass meine Daten und die
eingesandten Informationen in allen Medien des
Bundesverbandes Kunsthandwerk, insbesondere in den
Social-Media-Kanälen zeitlich und räumlich unbegrenzt
veröffentlicht werden können. Dies gilt auch für die Medien
von Partnern und für die Fach- und Tagespresse.
Ich bestätige, dass die Rechte an dem(n) beiliegenden
Bildmaterial(ien) meiner Arbeiten bei mir liegen und ich
einer kostenfreien Veröffentlichung in allen Medien des
Bundesverbandes Kunsthandwerk, in den Medien von Partnern
und in der Fach- und Tagespresse zustimme.
Frankfurt
am Main, im Juni 2020
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